Wie Sie sicherlich wissen, tritt ab dem 25. Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Und sie betrifft auch gemeinnützige Organisationen wie Vereine oder Stiftungen.
Inhaltlich werden die bisher geltenden Datenschutzrichtlinien fortgeschrieben, jedoch um einige Aspekte erweitert. Für verantwortliche Vereine zieht die neue DS-GVO erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten mit sich. Neue Transparenzanforderungen stärken die Rechte auf Information, Zugang und Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).
Grundlegendes zum Thema finden Sie auf den Seiten der „Landesbeauftragten den Datenschutz Niedersachsen“. Hier finden Sie auch eine Checkliste, die für die Umstellung auf die DS-GVO empfohlen wird.